Maklerkosten für Mietwohnung – Was zahlen?

By Haus-Insider

Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gelten bestimmte Bedingungen und Kosten, die sowohl den Mieter als auch den Vermieter betreffen. Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Maklerkosten tragen muss. Die Provision für den Makler ist gesetzlich gedeckelt und beträgt in der Regel maximal 2 Monatsnettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Weitere Kosten können individuell mit dem Makler verhandelt werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen Mieter keine Maklerprovision zahlen müssen. Diese Regelungen gelten seit Juni 2015 und sind auch im Jahr 2024 relevant.

Was kostet ein Makler für eine Mietwohnung? In diesem Artikel klären wir alle Fragen rund um die Maklerkosten für Mietwohnungen und geben Ihnen einen Überblick über die geltenden Bestimmungen und Ausnahmen. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wer die Maklergebühren bei Immobilien zur Miete bezahlt, welche Kosten anfallen und wie hoch die Maklerprovision ist. Darüber hinaus informieren wir Sie über die Voraussetzungen, unter denen der Makler Anspruch auf eine Provision hat, und beleuchten die Steuerabsetzbarkeit der Maklerkosten.

Bestellerprinzip: Wer bezahlt den Makler bei Immobilien zur Miete?

Beim Bestellerprinzip gilt, dass die Person, die den Makler beauftragt, ihn auch bezahlen muss. Im Fall von Mietwohnungen ist dies meistens der Vermieter, da er nach einem passenden Mieter sucht. Mieter können den Makler nicht beauftragen und somit auch keine Maklerprovision zahlen. Das Bestellerprinzip soll Mieter finanziell entlasten und sicherstellen, dass Vermieter die Kosten für den Makler tragen.

Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung, die in Deutschland seit dem 1. Juni 2015 für Mietwohnungen gilt. Es besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch für seine Dienstleistung bezahlen muss.
In den meisten Fällen sind das die Vermieter, da sie den Makler damit beauftragen, einen passenden Mieter für ihre Wohnung zu finden. Die Kosten für den Makler werden daher in der Regel auf den Vermieter abgewälzt.

Das Bestellerprinzip stellt sicher, dass Mieter nicht länger die Maklerprovision tragen müssen. Das bedeutet, dass Wohnungsinteressenten keine zusätzlichen Kosten für die Vermittlung der Wohnung durch den Makler tragen müssen.

Das Bestellerprinzip gilt nur für Immobilien zur Miete. Beim Kauf einer Immobilie bleibt es nach wie vor üblich, dass der Käufer die Maklerprovision zahlt.

Die Einführung des Bestellerprinzips sorgte bei Vermietern und Maklern zunächst für Unmut, da sie nun die Kosten für den Makler tragen müssen. Allerdings hat das Bestellerprinzip auch Vorteile für Vermieter, da sie vom Makler professionell bei der Vermietung unterstützt werden und sich dadurch eine größere Auswahl an potenziellen Mietern ergibt.

Das Bestellerprinzip hat sich in den letzten Jahren etabliert und ist aus der Vermietungspraxis nicht mehr wegzudenken. Es hat zu einer fairen Verteilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter geführt und die Transparenz bei der Wohnungssuche erhöht.

Vorteile für Mieter Vorteile für Vermieter
  • Entlastung bei den Kosten für die Wohnungssuche
  • Keine zusätzlichen Ausgaben für die Maklerprovision
  • Mehr Transparenz bei der Wohnungssuche
  • Professionelle Unterstützung bei der Vermietung
  • Mehr Auswahl an potenziellen Mietern
  • Effiziente und qualifizierte Vermittlung der Wohnung

Kosten: Wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Höhe der Maklerprovision für Mietwohnungen kann je nach individueller Vereinbarung und regionalen Gegebenheiten variieren. In der Regel beträgt die Provision maximal 2 Monatsnettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Diese Kosten werden vom Mieter gezahlt und beinhalten die Leistungen des Maklers bei der Vermittlung einer Mietwohnung. Dabei handelt es sich um einen prozentualen Anteil des Gesamtmietpreises.

Bei Staffelmietverträgen, bei denen die Miete in mehreren Stufen steigt, wird die Miete des ersten Jahres als Berechnungsgrundlage genommen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Maklerprovision in einigen Regionen gesetzlich begrenzt oder durch lokale Bestimmungen geregelt sein kann. Daher sollten sich Mieter über die geltenden Regelungen in ihrer Region informieren.

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Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Maklerprovision reduziert oder komplett entfallen kann. Dies kann der Fall sein, wenn die Miete unzulässig hoch ist oder spezielle Zusatzaufwände extra bezahlt werden müssen, wie beispielsweise die Durchführung von Renovierungsarbeiten vor Einzug. In solchen Fällen sollten Mieter dies mit dem Makler individuell besprechen und nach Möglichkeit alternative Vereinbarungen treffen.

Zusammenfassung der Kosten für einen Makler bei Mietwohnungen:

Beschreibung Kosten
Maximale Provision 2 Monatsnettokaltmieten plus Mehrwertsteuer*
Staffelmietverträge Berechnung auf Basis der ersten Jahresmiete
Ausnahmen Reduzierte oder entfallende Provision bei unzulässig hoher Miete oder speziellen Zusatzaufwänden

Die genauen Kosten sollten individuell mit dem Makler vereinbart werden, um Missverständnisse zu vermeiden und eine transparente Grundlage für die Zusammenarbeit zu schaffen.

Voraussetzungen: Wann hat der Makler Anspruch auf Provision?

Damit der Makler Anspruch auf Provision hat, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ein schriftlicher Maklervertrag ist notwendig, und der Makler muss aktiv für den Abschluss des Mietvertrags gearbeitet haben. Dies kann entweder durch Vermittlungstätigkeit, bei der der Makler beratend tätig ist, oder durch Nachweistätigkeit, bei der der Makler den Kontakt zwischen Mieter und Vermieter herstellt, erfolgen. Ohne einen schriftlichen Maklervertrag oder ohne aktive Leistung des Maklers besteht kein Anspruch auf Provision.

Beispiel einer Voraussetzung für die Maklerprovision:

Voraussetzung Beschreibung
Schriftlicher Maklervertrag Ein schriftlicher Vertrag zwischen Mieter/Vermieter und Makler, der die Zusammenarbeit und die Provision regelt.
Aktive Leistung des Maklers Der Makler muss aktiv für den Abschluss des Mietvertrags gearbeitet haben, entweder durch Beratung oder durch den Nachweis einer geeigneten Wohnung.

Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen hat der Makler einen Anspruch auf eine Maklerprovision. Es ist daher wichtig, dass Mieter und Vermieter den Maklervertrag sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass alle vereinbarten Leistungen erbracht wurden, um eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Maklerprovision können je nach Land und Rechtsordnung variieren. es ist ratsam, sich vor Abschluss des Maklervertrags über die geltenden Regelungen zu informieren und bei Fragen einen Rechtsanwalt oder einen Immobilienmakler zu konsultieren.

Ausnahmen: Wann bekommt der Makler keine Courtage?

Es gibt bestimmte Ausnahmen, in denen der Makler keine Courtage erhalten darf. Dazu gehören bereits bestehende Mietverhältnisse, Sozialwohnungen oder preisgebundene Wohnungen sowie wirtschaftliche oder rechtliche Verflechtungen zwischen dem Makler und dem Vermieter.

In einigen Fällen können Mieter und Vermieter die Maklerprovision zurückfordern, zum Beispiel bei Verstoß gegen eine der Ausnahmen oder bei überhöhter Provision. Die Frist für die Rückforderung beträgt 3 Jahre.

maklercourtage zurückfordern

Ausnahmen Zurückforderung
Bereits bestehendes Mietverhältnis Nicht zulässig
Sozialwohnungen oder preisgebundene Wohnungen Nicht zulässig
Wirtschaftliche oder rechtliche Verflechtungen zwischen Makler und Vermieter Nicht zulässig
Verstoß gegen Ausnahmen oder überhöhte Provision Mieter und Vermieter können die Maklerprovision zurückfordern

Beispiel für Ausnahmen:

  • Ein Makler will trotz eines bereits bestehenden Mietverhältnisses eine Courtage verlangen.
  • Ein Mieter wohnt in einer Sozialwohnung und soll den Makler bezahlen.

In solchen Fällen haben Mieter und Vermieter das Recht, die Maklerprovision zurückzufordern. Es empfiehlt sich, in diesen Situationen rechtlichen Rat einzuholen, um die entsprechenden Schritte einzuleiten und die Rückforderung erfolgreich durchzuführen.

Zahlungsfrist: Wann muss man den Makler bezahlen?

Die Zahlungsfrist für die Maklerprovision beginnt in den meisten Fällen nach dem Abschluss des Mietvertrags. Vorschüsse auf die Provision sind verboten und dürfen weder gefordert noch angenommen werden. Die genaue Zahlungsfrist kann individuell mit dem Makler vereinbart werden, beträgt jedoch in der Regel 7-14 Tage nach Abschluss des Mietvertrags.

Beispiel für eine individuelle Zahlungsfrist

Um Ihnen einen besseren Überblick zu geben, hier ein Beispiel für eine individuelle Zahlungsfrist für die Maklerprovision:

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Mietvertragsabschluss Zahlungsfrist
01. Mai 2022 14 Tage nach Mietvertragsabschluss
15. Juni 2022 7 Tage nach Mietvertragsabschluss
30. Juli 2022 10 Tage nach Mietvertragsabschluss

Können Vermieter die Provision auf Mieter umlegen?

Gemäß dem Bestellerprinzip im Mietrecht müssen Vermieter die Maklerprovision selbst tragen und können diese nicht auf die Mieter umlegen. Das bedeutet, dass die Kosten für die Beauftragung des Maklers ausschließlich vom Auftraggeber, in diesem Fall dem Vermieter, getragen werden müssen.

Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Kosten dafür übernehmen muss. In der Regel sind Vermieter die Auftraggeber und beauftragen einen Makler, um Mieter für ihre Wohnungen zu finden. Daher liegt es in der Verantwortung der Vermieter, die Maklerkosten zu tragen.

Es ist gesetzlich nicht erlaubt, die Provision auf die Mieter umzulegen. Das bedeutet, dass Vermieter die Maklerkosten nicht als Teil der Miete oder Nebenkosten von den Mietern verlangen dürfen. Die Kosten, die mit der Beauftragung eines Maklers verbunden sind, werden ausschließlich vom Vermieter selbst getragen.

Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen Vermieter berechtigt sind, bestimmte Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung auf die Mieter umzulegen, zum Beispiel die Erstellung des Mietvertrags oder die Kosten für die Wohnungsübergabe. Diese Kosten haben allerdings nichts mit der Maklerprovision zu tun.

Es ist wichtig, dass Vermieter sich bewusst sind, dass sie die Maklerkosten selbst tragen müssen und diese nicht auf die Mieter umlegen können. Dies sollte bei der Planung der Vermietung und der Budgetierung der Kosten berücksichtigt werden.

Warum ist die Umlegung der Maklerkosten auf die Mieter nicht erlaubt?

Die Entscheidung, die Maklerprovision nicht auf die Mieter umzulegen, dient dem Schutz der Mieter. Die Wohnungssuche und die damit verbundenen Kosten stellen für viele Mieter bereits eine finanzielle Belastung dar. Würden Vermieter die Maklerkosten auf die Miete oder Nebenkosten umlegen dürfen, könnte dies zu einer weiteren finanziellen Belastung für die Mieter führen.

Darüber hinaus ist es im Sinne der Fairness und Transparenz wichtig, dass die Kosten für die Beauftragung eines Maklers klar zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Das Bestellerprinzip stellt sicher, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch die Kosten dafür trägt.

Die Umlegung der Maklerkosten auf die Mieter wäre zudem auch eine Ungleichbehandlung von Mieterinnen und Mietern. Nicht alle Wohnungen werden über Makler vermietet, und Mieterinnen und Mieter, die sich selbst auf die Suche nach einer Wohnung begeben, würden benachteiligt, wenn sie auch die Kosten für die Beauftragung eines Maklers tragen müssten.

Steuerliche Absetzbarkeit der Maklerkosten

Die steuerliche Absetzbarkeit der Maklerkosten kann sowohl für Mieter als auch für Vermieter relevant sein. Dabei gelten jedoch unterschiedliche Bedingungen und Vorgehensweisen. Im Folgenden werden die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzung für beide Parteien erläutert.

1. Mieter und berufsbedingter Umzug

Für Mieter besteht die Möglichkeit, die Maklerkosten von der Steuer abzusetzen, wenn ein berufsbedingter Umzug vorliegt. In diesem Fall können die Kosten unter Umständen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Es ist jedoch wichtig, dass der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt und nicht rein privat motiviert ist. Es empfiehlt sich, hierbei die genauen steuerlichen Bestimmungen zu prüfen und sich gegebenenfalls von einem Steuerberater beraten zu lassen.

2. Vermieter und Werbungskosten

Für Vermieter gelten die Maklerkosten als Werbungskosten und können somit von der Steuer abgesetzt werden. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat, um eine geeignete Mietpartei zu finden. Die genauen steuerlichen Regelungen und Bedingungen sollten auch in diesem Fall mit einem Steuerberater geklärt werden, um sicherzugehen, dass die Kosten ordnungsgemäß abgesetzt werden können.

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Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Maklerkosten individuell unterschiedlich sein kann und von persönlichen Umständen und steuerlichen Regelungen abhängt. Daher ist es ratsam, sich professionell beraten zu lassen und die genauen Bestimmungen zu prüfen, um etwaige steuerliche Vorteile nutzen zu können.

Um mehr über die besten Praktiken und Richtlinien für die steuerliche Absetzbarkeit von Maklerkosten zu erfahren, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Mieter Vermieter
Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzbar Maklerkosten als Werbungskosten absetzbar
Berufsbedingter Umzug Makler beauftragt, um geeignete Mietpartei zu finden
Individuelle steuerliche Regelungen Steuerberater konsultieren

Fazit

Die Kosten für einen Makler bei einer Mietwohnung sind durch das Bestellerprinzip geregelt. Gemäß diesem Prinzip muss in der Regel der Vermieter die Maklerprovision tragen, während die Mieter davon entlastet werden. Die Maklerprovision ist gesetzlich begrenzt und darf höchstens 2 Monatsnettokaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen.

Es ist jedoch wichtig, dass Mieter einen schriftlichen Maklervertrag abschließen und die individuellen Vereinbarungen mit dem Makler beachten. Durch eine genaue Prüfung des Vertrags und der Kosten kann ein Misserständnis oder eine spätere Auseinandersetzung vermieden werden.

In bestimmten Fällen haben Mieter auch die Möglichkeit, die Maklerprovision zurückzufordern. Daher empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten oder möglichen Ausnahmen rechtlichen Rat zu suchen. Insgesamt bietet das Bestellerprinzip eine geregelte und transparente Grundlage für die Kosten eines Maklers bei einer Mietwohnung.

FAQ

Was kostet ein Makler für eine Mietwohnung?

Die Maklerprovision für eine Mietwohnung beträgt in der Regel maximal 2 Monatsnettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Weitere Kosten können individuell mit dem Makler verhandelt werden.

Wer bezahlt den Makler bei Immobilien zur Miete?

Gemäß dem Bestellerprinzip muss derjenige, der den Makler beauftragt hat, die Kosten tragen. Im Fall von Mietwohnungen ist dies meistens der Vermieter, da er nach einem passenden Mieter sucht. Mieter können den Makler nicht beauftragen und somit auch keine Maklerprovision zahlen.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision für Mietwohnungen beträgt in der Regel maximal 2 Monatsnettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Bei Staffelmietverträgen wird die Miete des ersten Jahres als Berechnungsgrundlage genommen.

Unter welchen Voraussetzungen hat der Makler Anspruch auf Provision?

Damit der Makler Anspruch auf Provision hat, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ein schriftlicher Maklervertrag ist notwendig, und der Makler muss aktiv für den Abschluss des Mietvertrags gearbeitet haben.

Wann bekommt der Makler keine Courtage?

Es gibt bestimmte Ausnahmen, in denen der Makler keine Courtage erhalten darf. Dazu gehören bereits bestehende Mietverhältnisse, Sozialwohnungen oder preisgebundene Wohnungen sowie wirtschaftliche oder rechtliche Verflechtungen zwischen dem Makler und dem Vermieter.

Wann muss man den Makler bezahlen?

Die Zahlungsfrist für die Maklerprovision beginnt in den meisten Fällen nach dem Abschluss des Mietvertrags. Vorschüsse auf die Provision sind verboten. Die genaue Zahlungsfrist kann individuell mit dem Makler vereinbart werden.

Können Vermieter die Provision auf Mieter umlegen?

Nein, Vermieter können die Maklerprovision nicht auf die Mieter umlegen. Gemäß dem Bestellerprinzip muss derjenige, der den Makler beauftragt hat, die Kosten tragen.

Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar?

Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen die Maklerkosten von der Steuer absetzen, falls ein berufsbedingter Umzug vorliegt. Vermieter können die Maklerkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Was ist das Fazit zu den Kosten für einen Makler bei einer Mietwohnung?

Die Maklerkosten bei Mietwohnungen sind durch das Bestellerprinzip geregelt. In der Regel muss der Vermieter die Maklerprovision tragen, während Mieter davon entlastet werden. Es ist wichtig, einen schriftlichen Maklervertrag abzuschließen und die individuellen Vereinbarungen mit dem Makler zu beachten.

Quellenverweise

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