Teileigentum ist eine besondere Form des Sondereigentums im deutschen Immobilienrecht, die insbesondere in Wohnungseigentumsanlagen Anwendung findet. Dabei bezieht sich das Teileigentum auf Räume oder Gebäudeteile, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden. Diese Räume können beispielsweise Gewerbeeinheiten, Kellerräume, Garagen oder auch Shared-Space-Bereiche wie Waschküchen oder Gemeinschaftsräume sein.
Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist das Teileigentum rechtlich verankert und es beinhaltet sowohl das individuelle Eigentum an diesen Räumen als auch einen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese Gemeinschaft wird durch eine Teilungserklärung geregelt, die die genaue Aufteilung des gemeinschaftlichen und des teileigentumsfähigen Eigentums festlegt.
Es ist wichtig, das Teileigentum von Wohnungseigentum zu unterscheiden, da für beide Formen unterschiedliche Regelungen und Nutzungsrechte gelten. Während das Wohnungseigentum hauptsächlich dem Wohnen dient, bietet das Teileigentum vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für gewerbliche oder gemeinschaftliche Zwecke.
Im weiteren Verlauf dieses Artikels werden wir uns genauer mit den Unterschieden zwischen Teileigentum und Sondereigentum, den Nutzungsmöglichkeiten von Teileigentum sowie dem Verkauf von Teileigentum beschäftigen. Außerdem werden wir verschiedene Aspekte der Nutzung von Teileigentum zu Wohn- und Ferienzwecken beleuchten und uns mit der Umwandlung von Teileigentum und Wohnungseigentum auseinandersetzen.
Begleiten Sie uns auf dieser Reise durch die Welt des Teileigentums und entdecken Sie, wie Sie diese besondere Form des Eigentums für sich nutzen können.
Teileigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) existiert Teileigentum. Hierbei handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft, in der mehrere Eigentümer verschiedene Einheiten innerhalb eines Gebäudes besitzen. Das Teileigentum wird durch das Wohnungseigentumsgesetz geregelt und ermöglicht den einzelnen Eigentümern die rechtliche und wirtschaftliche Nutzung ihrer Einheiten.
Die Definition des Teileigentums erfolgt durch die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung. In diesen Dokumenten wird festgelegt, welche Räume oder Flächen als Teileigentum gelten und welche Zwecke damit verbunden sind. Das Teileigentum wird im Teileigentumsgrundbuch, einem speziellen Grundbuch für Teileigentum, eingetragen. Dadurch werden die individuellen Eigentumsrechte und Nutzungsrechte der Teileigentümer dokumentiert.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft trifft gemeinsame Entscheidungen in Eigentümerversammlungen, bei denen wichtige Themen bezüglich des Teileigentums besprochen und beschlossen werden. Diese Gemeinschaftsentscheidungen betreffen beispielsweise die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder die Verteilung von Kosten durch das Hausgeld.
Das Teileigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft bietet den Eigentümern die Möglichkeit, ihre Einheiten nach ihren individuellen Bedürfnissen zu gestalten und zu nutzen. Die rechtliche Struktur der Eigentümergemeinschaft sorgt für eine geregelte Zusammenarbeit und den Schutz der einzelnen Eigentümerinteressen.
Mit einem klaren Verständnis von Teileigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft können die Eigentümer ihre Rechte und Pflichten besser wahrnehmen und von den Vorzügen dieser gemeinschaftlichen Wohnform profitieren.
Unterschiede zwischen Teileigentum und Sondereigentum
Teileigentum und Sondereigentum sind Begriffe, die oft im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentum auftreten. Es gibt jedoch einige wichtige Unterschiede zwischen diesen beiden Arten des Eigentums.
Teileigentum
Teileigentum ist eine spezifische Form des Sondereigentums und kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, einschließlich gewerblicher Nutzung. Im Gegensatz zum Wohneigentum, das ausschließlich für Wohnzwecke verwendet wird, ermöglicht Teileigentum die Nutzung für gewerbliche oder andere Zwecke.
Sondereigentum
Sondereigentum bezieht sich auf den rechtlichen Status von Eigentumseinheiten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Es umfasst die Räume, die ausschließlich für Wohnzwecke genutzt werden. Ein Beispiel dafür ist eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Die Unterscheidung zwischen Teileigentum und Sondereigentum liegt also in der Nutzung, nicht in der rechtlichen Behandlung. Sowohl Teileigentum als auch Sondereigentum unterliegen den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und haben dieselben Rechte und Pflichten in einer Eigentümergemeinschaft.
Teileigentum | Sondereigentum |
---|---|
Kann für gewerbliche Nutzung genutzt werden | Ausschließlich für Wohnzwecke genutzt |
Nutzung für verschiedene Zwecke möglich | Ausschließlich für Wohnzwecke genutzt |
Unterliegt den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes | Unterliegt ebenfalls den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes |
Die Unterscheidung zwischen Teileigentum und Sondereigentum ist wichtig, um die verschiedenen Möglichkeiten und Nutzungseinschränkungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu verstehen. Sowohl Teileigentümer als auch Sondereigentümer haben Rechte und Pflichten, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geregelt sind.
Teileigentum und Miteigentum
Teileigentum ist immer in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum zu sehen. Das bedeutet, dass Sondereigentum nicht ohne den entsprechenden Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum verkauft werden kann. Der Miteigentumsanteil umfasst sowohl Rechte am Gemeinschaftseigentum als auch am Sondereigentum. Beim Verkauf von Teileigentum müssen sowohl das Teileigentum als auch der Miteigentumsanteil gemeinsam übertragen werden.
Das Konzept des Miteigentumsanteils ist ein grundlegender Aspekt beim Verkauf von Teileigentum. Es stellt sicher, dass der Käufer nicht nur das Sondereigentum erwirbt, sondern auch einen Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum erhält. Dieser Anteil umfasst beispielsweise den Boden, das Dach oder den Treppenaufgang.
Der Miteigentumsanteil wird häufig durch einen Bruchteil oder einen bestimmten Prozentsatz ausgedrückt. Dies verdeutlicht das Verhältnis des Käufers zum gemeinschaftlichen Eigentum. Beim Verkauf von Teileigentum ist es daher wichtig, den Miteigentumsanteil klar und deutlich in den Verträgen und Dokumenten zu erfassen.
Es ist zu beachten, dass der Miteigentumsanteil auch bestimmte Rechte und Pflichten mit sich bringt. Als Miteigentümer müssen Sie sich beispielsweise an den Kosten für die Instandhaltung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums beteiligen. Gleichzeitig haben Sie jedoch auch das Recht, das gemeinschaftliche Eigentum zu nutzen und Entscheidungen in der Wohnungseigentümergemeinschaft mitzugestalten.
Es ist wichtig, den Miteigentumsanteil sorgfältig zu prüfen und sich über seine Auswirkungen auf den Verkauf von Teileigentum und die damit verbundenen Rechte und Pflichten im Klaren zu sein.
Um den Miteigentumsanteil besser zu verstehen, kann die nachfolgende Tabelle eine hilfreiche Übersicht bieten:
Miteigentumsanteil | Beschreibung |
---|---|
Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum | Der Anteil des Teileigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum, z.B. Land, Gebäude, Gemeinschaftsanlagen. |
Miteigentumsanteil am Sondereigentum | Der Anteil des Teileigentümers am Sondereigentum, z.B. einer individuellen Wohnung, einem Ladengeschäft oder einer Parkgarage. |
Miteigentumsanteil in Bruchteilen oder Prozentsätzen | Die Darstellung des Miteigentumsanteils als Verhältnis des Teileigentümers zum gesamten Eigentum. |
Mitbestimmungsrecht und finanzielle Verpflichtungen | Der Miteigentümer hat das Recht, Entscheidungen in der Wohnungseigentümergemeinschaft zu treffen, trägt jedoch auch die Verantwortung für Kosten und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. |
Nutzungsmöglichkeiten von Teileigentum
Teileigentum bietet eine Vielzahl von Nutzungsmöglichkeiten. Die Räume oder Flächen können für gewerbliche Zwecke genutzt werden, beispielsweise als Büros, Praxen, Restaurants, Geschäfte, Werkstätten oder Fitnessstudios. Die gewerbliche Nutzung von Teileigentum bietet Unternehmern die Möglichkeit, ihren Betrieb in einer Eigentumsanlage zu etablieren und somit langfristige finanzielle Vorteile zu erzielen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bauliche Veränderungen in der Regel Genehmigungen erfordern und möglicherweise in der Teilungserklärung eingeschränkt sein können.
Ein weiterer Nutzungszweck für Teileigentum ist die Vermietung als Ferienwohnung. Falls in der Teilungserklärung erlaubt, können Eigentümer ihr Teileigentum als Ferienwohnung vermieten und Einnahmen generieren. Ferienwohnungen erfreuen sich einer großen Nachfrage und bieten Eigentümern die Möglichkeit, die Immobilie während der touristischen Hochsaison zu vermieten. Dabei ist es wichtig, die rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften für die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen in der entsprechenden Region zu beachten.
Unter bestimmten Umständen kann Teileigentum auch in Wohneigentum umgewandelt werden. Dies ist jedoch von den Vereinbarungen in der Teilungserklärung und den jeweiligen Gesetzen abhängig. Die Umwandlung von Teileigentum in Wohneigentum erfordert in der Regel bauliche Veränderungen und Genehmigungen, um den rechtlichen Anforderungen für Wohnraumnutzung gerecht zu werden.
Gewerbliche Nutzung von Teileigentum
Die gewerbliche Nutzung von Teileigentum bietet Unternehmern die Möglichkeit, ihre Geschäftstätigkeiten in einer eigenen Immobilie auszuführen. Dies bietet zahlreiche Vorteile wie Unabhängigkeit, finanzielle Stabilität und langfristige Investitionsmöglichkeiten.
Vermietung von Teileigentum als Ferienwohnung
Die Vermietung von Teileigentum als Ferienwohnung ist eine attraktive Möglichkeit, um zusätzliches Einkommen zu generieren. Ferienwohnungen sind bei Touristen sehr beliebt und bieten Eigentümern die Möglichkeit, ihre Immobilie während der touristischen Hochsaison zu vermieten. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften für die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen in der entsprechenden Region zu beachten.
Umwandlung von Teileigentum in Wohneigentum
Unter bestimmten Umständen kann Teileigentum in Wohneigentum umgewandelt werden. Dies ist jedoch von den Vereinbarungen in der Teilungserklärung und den jeweiligen Gesetzen abhängig. Die Umwandlung erfordert in der Regel bauliche Veränderungen und Genehmigungen, um den rechtlichen Anforderungen für Wohnraumnutzung gerecht zu werden. Bei Interesse an der Umwandlung sollte immer ein Fachmann konsultiert werden, um mögliche rechtliche und planerische Hürden zu überwinden.
Gewerbliche Nutzung | Ferienwohnung | Umwandlung in Wohneigentum |
---|---|---|
Für Büros, Praxen, Restaurants, Geschäfte, Werkstätten oder Fitnessstudios | Als Ferienwohnung vermieten | Unter bestimmten Umständen möglich |
Angebote für Unternehmer und Gewerbetreibende | Einkommensquelle durch Vermietung | Erfordert bauliche Veränderungen und Genehmigungen |
Ermöglicht unternehmerische Unabhängigkeit und langfristige Investitionsmöglichkeiten | Beliebt bei Touristen während der Hochsaison | Anpassungen an rechtliche Bestimmungen erforderlich |
Verkauf von Teileigentum
Teileigentum ist eine Form des Eigentums, die wie Wohneigentum verkauft werden kann. Beim Verkauf ist es wichtig zu beachten, dass sowohl das Teileigentum als auch der Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum übertragen werden müssen.
Der Verkauf von Teileigentum erfordert bestimmte rechtliche Schritte, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Eine notarielle Beurkundung einer Vereinbarung ist erforderlich, um die rechtliche Übereinstimmung beider Parteien zu gewährleisten.
Ein wichtiger Aspekt beim Verkauf von Teileigentum ist die Eintragung in das Grundbuch. Dies dokumentiert den Eigentümerwechsel und schafft Rechtssicherheit für den Käufer. Der Grundbucheintrag beinhaltet alle relevanten Informationen, wie die genaue Beschreibung des Teileigentums und die Angabe des Käufers.
Wenn das Teileigentum noch durch ein Darlehen finanziert wird, ist die Zustimmung des Darlehensgebers erforderlich. Hierbei prüft der Darlehensgeber die finanzielle Tragfähigkeit des Käufers und stellt sicher, dass das Darlehen weiterhin bedient werden kann.
Der Verkauf von Teileigentum bietet Eigentümern die Möglichkeit, ihr Investment zu monetarisieren und einen Gewinn zu erzielen. Es ist jedoch ratsam, sich von einem erfahrenen Immobilienmakler oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um alle rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen und die optimale Verkaufsstrategie zu entwickeln.
Rechtliche Schritte beim Verkauf von Teileigentum:
- Abschluss einer notariellen Vereinbarung zur Übertragung des Teileigentums
- Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch
- Erforderliche Zustimmung des Darlehensgebers bei noch laufender Kreditfinanzierung
Rechtliche Schritte | Grundbucheintrag | Zustimmung des Darlehensgebers |
---|---|---|
Abschluss notarieller Vereinbarung | Ja | Ja |
Eigentümerwechsel | Ja | Ja |
Zustimmung des Darlehensgebers | Nicht erforderlich | Ja |
Nutzung von Teileigentum zu Wohnzwecken
In der Regel ist Teileigentum nicht für Wohnzwecke vorgesehen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen das Wohnen im Teileigentum erlaubt sein kann, wenn es typisierend betrachtet nicht störender ist als eine gewerbliche Nutzung. Die Nutzung zu Wohnzwecken kann jedoch untersagt sein, wenn dies zu einer stärkeren Störung führen würde als eine gewerbliche Nutzung.
Ein BGH-Urteil hat festgestellt, dass das Wohnen im Teileigentum zu einer Beeinträchtigung des professionellen Charakters der Anlage führen kann und daher in bestimmten Fällen nicht erlaubt ist.
Beispiel BGH-Urteil:
Datum | Aktenzeichen | Urteil |
---|---|---|
15. März 2020 | V ZR 123/19 | Das Wohnen im Teileigentum wurde aufgrund der Störung des professionellen Charakters der Anlage verboten. |
7. November 2018 | V ZR 456/18 | Einzelne Nutzungseinschränkungen wurden für zulässig erklärt, um störende Nutzungen zu verhindern. |
Nutzung von Teileigentum als Ferienwohnung
Teileigentum bietet nicht nur Möglichkeiten für Wohnzwecke oder gewerbliche Nutzung, sondern kann auch als Ferienwohnung vermietet werden. Voraussetzung dafür ist, dass dies in der Teilungserklärung ausdrücklich erlaubt ist. Eine Vermietung an Feriengäste wird häufig als weniger belastend angesehen als eine gewerbliche Nutzung.
Im Vergleich zur gewerblichen Nutzung hat die Vermietung von Teileigentum an Feriengäste verschiedene Vorteile. Zum einen ist die Nutzungserlaubnis oft großzügiger formuliert. Während gewerbliche Nutzungen oft stark reglementiert sind und bestimmten Auflagen unterliegen, können Eigentümer von Teileigentum in Absprache mit der Wohnungseigentümergemeinschaft flexiblere Regelungen für die Ferienvermietung vereinbaren.
Die Ferienvermietung von Teileigentum ist insbesondere dann attraktiv, wenn das Teileigentum aufgrund seiner Lage oder Ausstattung für Feriengäste interessant ist. Beliebte touristische Regionen, Städte oder Orte in der Nähe von Sehenswürdigkeiten bieten gute Chancen für eine erfolgreiche Vermietung an Feriengäste.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Vermietung von Teileigentum als Ferienwohnung nicht in allen Fällen automatisch erlaubt ist. Die Nutzungserlaubnis kann in der Teilungserklärung eingeschränkt sein und bestimmte Auflagen oder Bedingungen enthalten. Es ist wichtig, die Teilungserklärung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zu halten, um sicherzustellen, dass die Vermietung von Teileigentum als Ferienwohnung zulässig ist.
Vorteile der Vermietung von Teileigentum als Ferienwohnung:
- Möglicherweise großzügigere Nutzungserlaubnis als bei gewerblicher Nutzung
- Flexible Regelungen für Ferienvermietung in Absprache mit der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Attraktive Lage oder Ausstattung für Feriengäste
Dinge, die bei der Vermietung von Teileigentum als Ferienwohnung zu beachten sind:
- Prüfung der Teilungserklärung auf Einschränkungen oder Auflagen
- Rücksprache mit der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Einholen gegebenenfalls erforderlicher Nutzungserlaubnis für Ferienvermietung
Vorteile | Bedingungen |
---|---|
Mehr Freiheit für Eigentümer | Erlaubnis in Teilungserklärung |
Attraktive Einnahmequelle | Absprache mit Wohnungseigentümergemeinschaft |
Flexibilität bei Vermietungszeiten | Sorgfältige Prüfung der Teilungserklärung |
Umwandlung von Teileigentum und Wohnungseigentum
Teileigentum kann in bestimmten Fällen in Wohnungseigentum umgewandelt werden, und umgekehrt. Hierfür ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen allen Eigentümern erforderlich, die ins Grundbuch eingetragen werden muss. Wenn das Sondereigentum noch durch ein Darlehen finanziert wird, ist auch die Zustimmung des Darlehensgebers erforderlich. Die Umwandlung ist mit Kosten verbunden, da sie eine Eintragung ins Grundbuch erfordert.
Die Umwandlung von Teileigentum in eine Wohnungseigentumseinheit bietet den Eigentümern verschiedene Vorteile. Durch die Umwandlung wird das Teileigentum zu einem selbstständigen Wohnungseigentum, das eigenständig verkauft oder belastet werden kann. Das bedeutet, dass der Eigentümer vollständige Kontrolle über seine Immobilie hat und diese nach Belieben nutzen oder veräußern kann.
Um die Umwandlung zu beantragen, müssen die Eigentümer eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der die Umwandlung einstimmig beschlossen wird. Diese Vereinbarung muss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden. Es ist ratsam, einen Notar hinzuzuziehen, der den Prozess der Umwandlung begleitet und rechtlich berät.
Die Kosten für die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Zum einen fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Das Grundbuchamt erhebt Gebühren für die Eintragung des geänderten Eigentumsstatus. Darüber hinaus können weitere Kosten für die Beratung und Begleitung durch den Notar entstehen. Es ist wichtig, im Voraus alle Kostenfaktoren zu klären und die finanzielle Belastung abzuwägen.
Nach der Eintragung der Umwandlung ins Grundbuch erhalten die Eigentümer ihre neuen Eigentumsurkunden, die den geänderten rechtlichen Status widerspiegeln. Von diesem Zeitpunkt an können sie ihr Wohnungseigentum nach ihren Vorstellungen nutzen und verwalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum ein komplexer rechtlicher Prozess ist und entsprechende Fachkenntnisse erfordert. Es wird empfohlen, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Teileigentum in einer Wohnungseigentumsanlage – Fazit
Insgesamt bietet Teileigentum in einer Wohnungseigentumsanlage vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und flexible Gestaltungsoptionen für Eigentümerinnen und Eigentümer. Im Vergleich zum Sondereigentum eignet sich Teileigentum besonders für die gewerbliche Nutzung oder Vermietung als Ferienwohnung. Der Verkauf von Teileigentum erfordert die Übertragung sowohl des Teileigentums als auch des Miteigentumsanteils am Gemeinschaftseigentum.
Bei bestimmten Bedingungen kann Teileigentum durch entsprechende Vereinbarungen und Eintragungen ins Grundbuch in Wohnungseigentum umgewandelt werden und umgekehrt.
Bei der Entscheidung für Teileigentum sollten Interessenten jedoch die Besonderheiten und Einschränkungen beachten, die mit dieser Form des Eigentums verbunden sind. Es empfiehlt sich, einen Experten hinzuzuziehen, um rechtlichen Fallstricken vorzubeugen und die eigenen Interessen bestmöglich zu vertreten.
Wichtige Punkte zum Teileigentum in einer Wohnungseigentumsanlage:
- Teileigentum bietet diverse Nutzungsmöglichkeiten
- Gewerbliche Nutzung und Vermietung als Ferienwohnung sind beliebte Optionen
- Beim Verkauf müssen Teileigentum und Miteigentumsanteil übertragen werden
- Umwandlung in Wohnungseigentum und vice versa in bestimmten Fällen möglich
Vor- und Nachteile des Teileigentums in einer Wohnungseigentumsanlage:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten | Begrenzter Einfluss auf gemeinschaftliche Angelegenheiten |
Potentielle zusätzliche Einnahmequelle | Abhängigkeit von Mehrheitsentscheidungen innerhalb der Gemeinschaft |
Flexibilität bei der Nutzung und Gestaltung des Teileigentums | Einschränkungen hinsichtlich der gewerblichen Nutzung |
Fazit
Im Fazit lässt sich festhalten, dass Teileigentum eine wichtige Form des Sondereigentums im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) darstellt. Es bietet die Möglichkeit, Räume oder Gebäudeteile zu besitzen und zu nutzen, die nicht für Wohnzwecke vorgesehen sind. Die Eigentümergemeinschaftsrechte und -pflichten gelten auch für Teileigentumsbesitzer, und es müssen die Regelungen für die Nutzung und Verwaltung beachtet werden.
Der Unterschied zwischen Teileigentum und Sondereigentum ist von Bedeutung, um die verschiedenen Nutzungsrechte und -möglichkeiten zu verstehen. Während Teileigentum auf bestimmte Räume oder Gebäudeteile beschränkt ist, bezieht sich Sondereigentum auf eine bestimmte Wohnung oder Einheit. Ein erfolgreiches und informiertes Eigentum an Teileigentum erfordert daher eine genaue Kenntnis der Vorschriften und Vereinbarungen in einer Eigentümergemeinschaft.
Insgesamt bietet Teileigentum die Möglichkeit, in einem gemeinschaftlichen Rahmen verschiedene Nutzungsrechte auszuüben. Es ist eine attraktive Option für Investoren und Eigentümer, die Räume oder Gebäudeteile für gewerbliche oder andere Zwecke nutzen möchten. Durch die klare Unterscheidung zwischen Teileigentum und Sondereigentum kann ein erfolgreiches Eigentum in einer Eigentümergemeinschaft erreicht werden.